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Älteres

Senftenberg
TRINKS-POSTKARTE
G.R. Ziethe, Papierhdlg., Senftenberg, N.-L.
Ges. gesch.
Echte Photographie
16
Aufnahme <= 19??
Sammlung Norbert Jurk
Senftenberg
Senftenberg
Photo-Atelier Ernst Wenzel,
Senftenberg, Calauerstr. 13, Tel. 288
Echte Photographie
c591
Aufnahme <= 1941
Sammlung Matthias Gleisner
Senftenberg
Verlag: Waldschmidt, Senftenberg
Aufnahme <= 1932
Sammlung Fred Förster
Senftenberg

Da das Gebäude des Senftenberger Bahnhofs auch mehr als 90 Jahre nach seiner Errichtung irgendwie immer noch genauso aussieht wie zum Beginn, kann man davon ausgehen, daß selbst der II.Weltkrieg keine nennenswerten Spuren daran hinterlassen hat. Das finde ich schon bemerkenswert, da Verkehrseinrichtungen, und dazu gehörte der Senftenberger (Güter-)bahnhof nun einmal, bevorzugtes Ziel alliierter Bomber war. Wahrscheinlich war Senftenberg diesbezüglich aber vergleichsweise unwichtig und so war wohl die An- und Abreise von unserem Bahnhof bis zum unmittelbaren Kriegsende möglich. Theoretisch! In der Praxis sah es so aus, daß ab dem 17.Juli 1944 verschärfte Bestimmungen für das Reisen mit der Deutschen Reichsbahn galten. So unterlagen z.B. Reisen über 100km einer, durch die Behörden auszustellenden, Bescheinigung.
Eine solche wurde nur in begründeten Fällen ausgegeben. So wie im nachfolgenden Falle, in dem Frau Gertrud Netzal am 11.Januar 1945 von Senftenberg nach Posen (Poznan) reisen durfte. Laut umseitigen Stempeln erfolgte die Ankunft in Posen zwei Tage später, am 13.Januar. Eine Rückreise per Bahn nach Senftenberg (wie genehmigt) läßt sich darüber jedoch nicht nachweisen.

Sammlung Matthias Gleisner
Aller Wahrscheinlichkeit nach hielt sich Frau Netzal nicht sehr lange in Posen auf, sondern begab sich stehenden Fußes wieder in Richtung Westen... Zwischen dem 17. und 20. Januar 1945 erfolgte die Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung aus der zur Festung erklärten Stadt. Bis 23. Januar hatten die rund 70.000 (volks-)deutschen Bewohner die Stadt nahezu vollständig verlassen, wobei sie auf ihrem Weg nach Westen meist völlig auf sich allein gestellt blieben und viele von ihnen umkamen. Am 25.Januar war Posen komplett von der Roten Armee eingeschlossen. Es dauerte aber noch einen Monat bis der letzte Widerstand der Wehrmacht brach, und somit Posen "fiel". Da standen andere Truppenverbände der Russen aber schon längst an der Oder...

Senftenberger Anzeiger (Juli 1944)
Senftenberg
AK_SFB 400_1
von <= 19?? auf <= 1926
Senftenberg
AK_SFB 689_1
von <= 1933 auf <= 1932

Bescheid

  Auf Grund der §§ 1 und 18 ff. des Gaststättengesetzes vom 28.April 1930 in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 21.Juni 1930 und der Preussischen Durchführungsverordnung vom 18.Juni 1930 in der jetzt geltenden Fassung wird auf den Antrag vom 12.Dezember 1935 gemäss § 67 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30.Juli 1883 und dem Anpassungsgesetz vom 15.Dezember 1933 folgender Bescheid erteilt:

  Dem Schankwirt   K a r l  W i l o p  in  H ö r l i t z   wird die Erlaubnis zum Betriebe einer Schankwirtschaft mit Ausschank von Getränken aller Art für das in Hörlitz, Zschipkauer Strasse Nr.6 gelegene Hausgrundstück, Grundbuch von Hörlitz Blatt 187 hiermit erteilt.
  Die Erlaubnis gilt nur für die in der Zeichnung vom 12.Dezember 1935 besonders kenntlich gemachten, mit den Buchstaben A,B,C,D,E,F und G bezeichneten Räumen und Plätzen und zwar: für:
A + C = Gastzimmer, B = Vereinszimmer, D = Saalstube, E = Saal, F = Kegelbahn, G = Garten.
  Gemäss § 11 des Gaststättengesetzes werden hiermit folgende Auflagen gemacht:
1. Der Eingang zu den Räumlichkeiten des Gewerbebetriebes, sowie der Flur und etwaige Treppen, welche zu den Räumlichkeiten führen, sind bei Eintritt der Dunkelheit bis zur Polizeistunde hell und ausreichend zu erleuchten.
2. Es sind Aborte (Pissoirs und Klosetts) in einem dem Verkehr in den Schankräumen entsprechenden Umfange anzulegen, die Aborte dürfen keinen unmittelbaren Zugang durch Wohn-, Schlaf- und Wirtschaftsräume haben und sind mit den erforderlichen Einrichtungen für Abfluss und Luftreinigung zu versehen; sie sind stets sauber zu halten und durch häufige Desinfektion geruchlos zu machen. Des abends sind sie zu erleuchten. Es ist dafür zu sorgen, dass die Gäste die Aborte leicht finden können.
3. Zur sorgfältigen Spülung der Schankgefässe, ferner zur Herstellung genügenden Luftwechsels, sind die dem Verkehr in den Schankräumen entsprechenden Einrichtungen zu treffen.

Gründe.

  Der Schankwirt   K a r l  W i l o p   aus Senftenberg II hat am 12.Dezember den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe einer Schankwirtschaft mit Ausschank von Getränken aller Art für das in Hörlitz, Zschipkauer Strasse Nr.6 gelegene Hausgrundstück gestellt. Er hat die Wirtschaft von den Zahn'schen Erben gepachtet. Auf diesem Grundstück wird seit Jahrzehnten der Schankwirtschaftsbetrieb ausgeübt. Die Parteien sind zu dem Antrage gehört worden und haben gegen die Erteilung der Schankerlaubnis nichts einzuwenden. Von der Ortspolizeibehörde ist das Bedürfnis für das Bestehenbleiben der Schankwirtschaft anerkannt worden.
  Der Kommissar des öffentlichen Interesses hat gegen die Erteilung der Schankerlaubnis Bedenken, weil seines Erachtens der Schankwirt Wilop die zur Führung eines Schankwirtschaftsbetriebes notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der Antragsteller hatte bisher in Senftenberg II eine Schankwirtschaft und für diese die Genehmigung zum Halten weiblicher Bedienung. Diese Genehmigung wurde ihm mit Verfügung der Ortspolizeibehörde in Senftenberg vom 7.5.1935 entzogen, weil er die übelbeleumundete Kellnerin Minna Liebig, die bei ihm im Mai v. Js. beschäftigt war, vor der Polizei gewarnt hatte. Die von dem Vertreter des öffentlichen Interesses erhobenen Bedenken dürften für die Versagung der Schankerlaubnis nicht ausreichen. Der Amtsvorsteher als Ortspolizeibehörde in Brieske hat berichtet, dass dem Antragsteller auf keinen Fall die Erlaubnis zum Halten weiblicher Bedienung für die Wirtschaft in Hörlitz erteilt werden darf. Dies ist Wilop bereits ausdrücklich eröffnet worden und er hat auf die Erteilung einer solchen Genehmigung verzichtet.

  Der Antragsteller ist im Gastwirtschaftsgewerbe seit dem 17.11.1924 ununterbrochen tätig. In dem vorgelegten Strafregisterauszug sind keine Strafen verzeichnet. Seine bisherige Schankwirtschaft in Senftenberg II, Brunnenstr. 1 musste er aufgeben, weil die Senftenberger Kohlenwerke, welche Eigentümer des Grundstücks sind, das Gebäude für andere Zwecke in Anspruch genommen haben. Diese Schankwirtschaft im Ortsteil Senftenberg II ist eingegangen.
  Es war, wie geschehen, zu erkennen.

Calau, den 26.Februar 1936.
Namens des Kreisverwaltungsgerichts:
Der Vorsitzende:

Zeichnung über die zur Gastwirtschaft gehörigen Räumlichkeiten
Erstaunlicherweise wartete man nicht auf die Unterschrift des damaligen Landrates Rühle unter obigem Bescheid. Stattdessen kündigte Wilop bereits 4 Wochen vorher in der Lokalpresse die feierliche Einweihung der Gastwirtschaft für den 2.Februar 1936 an. Wie wir besagtem Schreiben entnehmen können, war der Wirt bis dato ohnehin nicht durch Zuverlässigkeit aufgefallen. Weshalb dann also mit alten Gewohnheiten brechen?
Gleichzeitig mit rechts abgebildeter Annonce tauchte nach meinen Recherchen erstmals der Begriff "Forsthaus" für das Lokal auf. Bis dahin lief das Ganze unter dem Namen "Zahns".

Die Dreibild-Karte präsentiert uns neben der von ganz oben bereits bekannten Außenansicht (hier jedoch leicht "ausschweifender") zusätzlich noch einen Blick in den Garten und den zugehörigen Saal. Wie sich letzterer in das Gesamtensemble einfügte, kann man gut aus dem mitgelieferten Lageplan erkennen. Die darin getätigten roten handschriftlichen Markierungen passen jedoch nicht auf die entsprechende Passage des Bescheides. Nur falls sich jemand wundert...
Senftenberger Anzeiger (1936)
Die linke historische Abbildung führt uns zurück in die Zahnsche Betreiberzeit. Dabei frage ich mich unwillkürlich, warum nach jahrzehntelangem Betrieb als Wirtshaus, 1936 Defizite herrschten, die in die oben gemachten Auflagen mündeten. Aus meiner Sicht handelte es sich hier um elementare Dinge, die eigentlich "Stand Technik" gewesen sein müssten.
Jedenfalls nahm im Februar 1936 Carl, und nicht Karl, Wilop die Geschicke in die Hand und zweifellos kam es im Gefolge dessen relativ zeitnah zur Produktion der nachfolgenden Ansichtskarte.

Senftenberg
Foto Günther Heydecke,
Senftenberg, L., Bahnhofstr.36
Fernruf 466
2102
Aufnahme <= 1937
Sammlung Theodor Restel