Neues 592 - 2024-01-21

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Matthias
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Neues 592 - 2024-01-21

Beitragvon Matthias » Sa 20. Jan 2024, 09:39

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Harald
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Re: Neues 592 - 2024-01-21

Beitragvon Harald » Sa 27. Jan 2024, 12:41

In der wöchentlichen KRIMINALSTATISTIK des >Senftenberger Anzeiger< gab es immer wieder auch, sicherlich bewusst gefertigte, sehr amüsante KURZMELDUNGEN, wie die beiden "blau unterlegten" von EIN~ & AUSBRECHERN, oder auch von weiteren FÄLLEN, die sich allesamt im JUNI 1923 ereigneten:

Krimi_resize.jpg


Der >Senftenberger Anzeiger< veröffentlichte anfangs sogar, gottlob ohne Passfoto, die vollständigen Namen der gesuchten, entdeckten, verhafteten und letztendlich irgendwann hops-genommenen STRAUCHDIEBE, hin & wieder auch mit Angabe des Wohnortes, was die LESERSCHAFT doch merklich aufschreckte, weil man befürchtete, durch ungeahnte Zufälle womöglich selbst einmal „in der Zeitung zu stehen“.

Affen_resize.jpg

Bei >GROSSEN KRIMINELLEN VORKOMMNISSEN< wurden ausnahms~ & schonungslos alle FAMILIENNAMEN genannt,
denn vom staatlich verordneten DATENSCHUTZ war man vor 100 Jahren noch weit entfernt.

Speziell im unheilvollen INFLATIONSJAHR 1923 häuften sich auf Grund der katastrophalen PREISE für Waren des täglichen Bedarfs (Lebensmittel & Bekleidung) die EINBRÜCHE in den WERKSKAUFHÄUSERN, wie er beispielsweise am 19. Februar 1924 im >Senftenberger Anzeiger< als ein in Lauchhammer „AUFGEKLÄRTER DIEBSTAHL IM HIESIGEN WERKSKAUFHAUSE“ gemeldet wurde:

„Den Bemühungen des Oberlandjägers S c h m i d t gelang es, den vor 14 Tagen im hiesigen WERKSKAUFHAUSE verübten EINBRUCHSDIEBSTAHL aufzuklären.
In Frage kommen zwei ARBEITSLOSE aus Naundorf, die den größten Teil des DIEBESGUTES in Mückenberg in einer gemieteten KAMMER, zum Teil auch in ihrer eigenen WOHNUNG versteckt hatten.
Die EINBRECHER wurden in HAFT genommen. Ein ganzer WAGEN voll gestohlenes GUT konnte dem hiesigen KAUFHAUS wieder zugeführt werden.“


Besonders betroffen waren die >KAUFHÄUSER< der ILSE Bergbau AG. – so z.B. in Grube MARGA und Grube ILSE Bückgen bzw.
die PLÜNDERUNG IM KAUFHAUSE DER GRUBE ERIKA
die sich am 7. Juni 1923 ereignete, 2 Tage später vermeldet und nach 8 Monaten verhandelt wurde – und natürlich SEHR AUSFÜHRLICH kommentiert wurde:

Meldung Pluenderg._resize.jpg

„Vor der STRAFKAMMER standen am Montag, dem 18. Februar 1924, insgesamt 27 ANGEKLAGTE wegen des LANDFRIEDENSBRUCHS auf der >Grube Erika<.
Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. B e c k e r.

Angeklagt_resize.jpg

Die ANKLAGE legt diesen – außer K o r s c h – zur Last, am 7. Juni 1923 >LANDFRIEDENSBRUCH in einfacher Form<, bei K o r g e qualifiziert als RÄDELSFÜHRER, begangen zu haben; weiter verteilt sich die ANKLAGE auf >Wegnahme von Sachen, schweren Landfriedensbruch & Diebstahl< im Rückfalle. K o r s c h wird der >Begünstigung<, gegeben durch Gelegenheit zur >Aufbewahrung einer gestohlenen Sache<, beschuldigt.
Die ANKLAGE bezieht sich auf die PLÜNDERUNG DES KAUFHAUSES DER GRUBE ERIKA, die an dem genannten Tage verübt wurde.
K i r s c h n e r bestreitet, überhaupt in dem KAUFHAUSE gewesen zu sein, und gibt nur zu, eine HOSE, die gleichsam „wie durch die Luft geflogen kam“, an sich genommen zu haben. S c h r o e t e r hat sich ein Paar SCHUHE „geben lassen“ und sich genau die passende NUMMER ausgesucht. W e i d n e r hatte von einem anderen, den er nicht mehr wissen will, einige Sachen „genommen“, sie aber in der Hauptsache „nicht behalten“. W e i n h o l d hat die nach dem Verwaltungsgebäude aus dem Kaufhause strömende MENGE gesehen und sich mit an die Tür gestellt, bestreitet aber, in dem KAUFHAUSE gewesen zu sein. Er habe nur „aus Neugierde gehandelt“.
S t r i t z k e, der schon einige Male bestraft worden ist, gibt an, daß die MENGE sich zusammengeschlossen hatte, um zu fordern, daß der gewährte VORSCHUSS nicht abgezogen wird, was verweigert worden war. Der ZUG ist später weiter nach dem KAUFHAUSE gegangen. Auch bei dem RUFE:
„Jetzt gehen wir ins Kaufhaus“, habe er an PLÜNDERUNGEN nicht gedacht. Auch er sei nur aus Neugierde mitgegangen. Eine mitgenommene HOSE habe er wieder zurückgeschickt.
V o g e l will nach dem Kaufhause gegangen sein, um zu kaufen, sei aber wegen der MENSCHENMENGE nicht hineingegangen. Einige auf der Straße liegende SACHEN habe er aufgehoben, aber mit dem Vorsatz, sie zurückzugeben. Aehnlich lauten die ANGABEN der anderen Angeklagten, wobei die >VORSCHUSSFRAGE< stets eine große Rolle spielte. Weiter geht hervor, daß auch gerufen worden ist, „billig einkaufen zu wollen“, auch DROHUNGEN gegen die Direktoren sind geäußert worden. Der Angeklagte S t a s c h sagt aus, nur in das Kaufhaus gegangen zu sein, um einen ABTEILUNGSLEITER oder wer ihm sonst in den Weg komme, „zu verhauen“, da die Mißstimmung groß gewesen sei. Als erster ZEUGE erzählt Abteilungsleiter H e i l, wie die MENGE in das KAUFHAUS gedrungen sei und sich auf die SACHEN gestürzt hat, wobei der Zeuge VERLETZUNGEN erlitten hat. Der ganze VORFALL hat 10 bis 15 Minuten gedauert, dann seien die LEUTE hinausgedrängt worden.
Die EINDRINGLINGE wiederzuerkennen, sei ihm nicht möglich.
Es werden eine große Anzahl weiterer ZEUGEN vernommen, die in der Hauptsache immer wieder dasselbe Bild der SACHLAGEgeben.
Einige erkennen den einen oder anderen der ANGEKLAGTEN wieder, die aber meistens nicht in dem KAUFHAUSE, sondern davor, aber mit SACHEN, gesehen worden sind.
Ein ZEUGE sagt aus, daß gerufen worden ist: „Der Hund muß heraus, sonst holen wir ihn.“ Das sei aber vor dem Eindringen ins Kaufhaus gewesen und habe sich wohl auf den DIREKTOR bezogen.
ZEUGE L i e h n hat gesehen, wie der Abteilungsleiter H e i n, als er die Hand auf den KLEIDERSTÄNDER legte, um dessen PLÜNDERUNG zu verhindern, „geschlagen worden ist“.
WACHTMEISTER M a t t n e r hat noch am Tage der Tat ERMITTLUNGEN angestellt und ist zuerst auf die Spur des Angeklagten K i r s c h n e r gekommen.
Die BEWEISAUFNAHME wurde dann geschlossen. STAATSANWALTSCHAFTSRAT S a c h s e zerlegte den VORGANG in zwei Teile: in den DEMONSTRATIONSZUG und in die PLÜNDERUNG;
K i r s c h n e r sei in dem KAUFHAUS gewesen und sei wegen >LANDFRIEDENSBRUCH in Verbindung mit HAUSFRIEDENSBRUCH & PLÜNDERUNG< mit 1 Jahre GEFÄNGNIS zu bestrafen.
Die gleiche STRAFE beantragte er gegen S c h r ö t e r und W e i d n e r.
Bei den übrigen ANGEKLAGTEN beantragt er ebenfalls dem Vergehen nach entsprechende STRAFEN.
Es folgten die Ausführungen von drei VERTEIDIGERN und der RECHTSANWÄLTE G e t z e l , S i m o n & Justizrat von H i l l n e r

Urteil_resize.jpg

Ein ähnlicher PROZESS fand am 3. März statt:
19 namhaft gemachte ARBEITER wurden beschuldigt, als sich am 26.10.1923 im Dorf HOSENA eine MENSCHENMENGE „zusammenrottete“ und in das umfriedete GEHÖFT eines GRUBENINSPEKTORS eindrang und als GEWALT verübt wurde, daran teilgenommen zu haben. Ein ANGEKLAGTER gab dahingehend eine ERKLÄRUNG ab, daß der damalige STREIK, in dessen Verlauf die zur Anklage stehenden HANDLUNGEN begangen wurden, auf PROVOKATION DER UNTERNEHMER zurückzuführen waren: die ARBEITER hätten damals für 3 Tage ARBEITSLOHN kein BROT, geschweige denn andere nötige DINGE, kaufen können. Die LÖHNE wurden ferner nicht tarifmäßig ausgezahlt, so daß es vorkam, daß Leute vor HUNGER fast umfielen…
Das STRAFMASS bei den wegen Haus~ & Landesfriedensbruch VERURTEILTEN pendelte zwischen 2 Wochen & 9 Monaten GEFÄNGNIS.


staatsanwalt filme 3_resize.jpg

WIR VERLASSEN NUN ERST EINMAL DAS KRISENJAHR 1924,
da wir NACH 100 JAHREN mit seinem nahezu BILDGLEICHEN NACHKÖMMLING 2024 genug SCHEREREIEN haben
:shock:


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