Im >Einwohnerbuch< von 1929 finden wir die Bestätigung,
dass besagter
KARL WILOP tatsächlich in der Brunnenstraße 1
in Senftenberg II wohnte und eine kleine Gastwirtschaft betrieb.
Etwas merkwürdig ist schon, dass in dem gleichen "Gasthaus",
wohl eher einer kleinen Baracke, auch eine Witwe namens
MARIE WILOP gemeldet war. Wie die beiden verwandtschaftlich zueinander standen ist mir nicht bekannt, dafür aber, wie die Arbeiterkneipe ausgesehen hat.
Mein Administrator stellt sie in seinem Kommentar vor.
Wenden wir uns seiner zweiten Wirkungsstätte zu,
dem
FORSTHAUS HÖRLITZ, wo die beiden Wilops einen nunmehr größeren Gebäudekomplex bewohnten, wie das >Einwohnerbuch< von 1937 beweist:
Nach der feierlichen Einweihung am 2. Februar 1936 setzte der Gastwirt am 24. März mit einem
"PREISBILLARD" und den hierzu ausgelobten lukrativen Preisen ein erstes Achtungszeichen. Das muss so viel Eindruck gemacht haben, dass von der ansonsten üblichen "Lustbarkeitssteuer" durch die Ortspolizeibehörde in Brieske, der Hörlitz zu damaliger Zeit "untertänig" war, Abstand genommen wurde.
Diese freundliche Geste kam durchaus überraschend, denn
GASTWIRTE hatten es zu allen Zeiten schwer, was im >Handbuch der Polizeiwissenschaften< von 1812
eindringlich zur Sprache kam:
"Besonders scharf zu züchtigen sind GASTWIRTHE jeder Art, welche die Polizei-Vorschriften nicht auf's Genaueste befolgen, in Ansehung aller ihrer Gäste, namentlich der Fremden, der Versammlungen oder Vergnügungen in ihren Gast-Häusern, hauptsächlich der Polizei-Stunden, der vorfallenden Streitigkeiten und des Übermaaßes der Getränke."
Andererseits zogen
GASTWIRTE im Streit mit der Obrigkeit oft den kürzeren und bei "höherer Gewalt" konnte nicht einmal der eingeschaltete Rechtsanwalt etwas ausrichten.
Ein treffliches Zeugnis davon liefert der Behördenstreit um
56 SAALSTÜHLE
die der Witwe
WILOP auf Nimmerwiedersehen entschwanden.
Der Rechtspfleger legte in ihrem Auftrage am 4. September 1947 Beschwerde beim Bürgermeister von Hörlitz ein:
Der leitete das Schreiben an den Landrat des Kreises Calau weiter,
der es bereits nach 3 Monaten, am 3. Dezember, mit dem Vermerk "Dem Herrn Bürgermeister in Hörlitz zur Kenntnis und mit der Bitte um Stellungnahme. Ich bitte um die Einreichung Ihres Berichtes bis 31.12.1947." retour schickte. Der Angesprochene stahl sich dann mit folgendem Abschlussbericht aus der Verantwortung:
Einen weiteren "Hilfeschrei" konnte man später in einem >
PROTOKOLL der Kreissonderkommission Calau< vom 6. Januar 1950 lesen:
"In der Gemeinde befindet sich ein ehemaliges LOKAL mit dazugehörigen Familienwohnungen und einem geräumigen Saal, welches der VVB Braunkohlenverwaltung Senftenberg gehört.
Das Lokal nebst Saal ist im Augenblick nicht genutzt. Die Gemeinde hat bereits in Verhandlungen dargelegt, dass sie das Gebäude dringend für kulturelle Zwecke benötigt. Eine Entscheidung wurde bis heute nicht getroffen. Da das Gebäude in seiner jetzigen Verfassung dem Verfall preisgegeben ist , andrerseits das dringende Bedürfnis besteht, entsprechende Versammlungsräume zu besitzen, müßte durch erneute Verhandlungen versucht werden, dass die Braunkohlenverwaltung das Gebäude instandsetzt und der Gemeinde Hörlitz zur Nutzung überläßt..."
Aus eigenem Erleben, der Turnunterricht sowie größere Schulveranstaltungen der Zentralschule Hörlitz wurden im Saal durchgeführt, weiß ich, dass diese gewünschte Instandsetzung nur aus Flickschusterei bestand. Um das Gebäude war es nicht schade,
der Park allerdings war eine Augenweide...