Neues 192 - 2015-09-06

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Matthias
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Neues 192 - 2015-09-06

Beitragvon Matthias » So 6. Sep 2015, 10:10

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Harald
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Re: Neues 192 - 2015-09-06

Beitragvon Harald » Mo 7. Sep 2015, 15:12

In den 1930er Jahren wurde ab & an im >Senftenberger Anzeiger< auf die große Bedeutung der einheimischen HANDWERKSBETRIEBE aufmerksam gemacht.
Dies geschah durch einen halbseitigen WERBEBLOCK, wie nachfolgend zu sehen:

Handwerker SFB_resize.jpg

Damals - der Begriff HEIMWERKER lag noch in sehr weiter Ferne - sprach man von "Schwarzarbeitern & Pfuschern", welche Reparaturen & Instandsetzungen in der Bürgerschaft ausführten und somit die Auftragslage bei den Handwerksbetrieben negativ beeinflussten. Deshalb wurden einzelne BRANCHEN zusätzlich und gezielt, wie in folgendem Beispiel ersichtlich, beworben:

GEHT ZUM MALER !

"Ein altes Sprichwort sagt: 'Die Axt im Haus erspart den Zimmermann!'
Dieses alte Volkswort ist heute bei den gesteigerten Ansprüchen unserer Lebenshaltung längst überholt. Man kann auf den HANDWERKSMEISTER durchaus nicht verzichten, und es ist viel richtiger, daß man sich auch zu all den kleinen notwendigen Reparaturen und Verbesserungen im Haushalt von vornherein einen tüchtigen und zuverlässigen HANDWERKSMEISTER holt, als daß man selbst versucht, 'den Zimmermann zu sparen'.
Manchem ist vielleicht schon der Gedanke gekommen, den MALER zu sparen und selbst ein wenig loszupinseln. Hiervor kann nicht genug gewarnt werden. Schon die einfachste Leistung, das Weißen der Küche, will verstanden sein. Noch viel schwieriger ist aber die neue Instandsetzung eines Zimmers, das in verschiedenen Farben gestrichen werden soll. Nur der MALER weiß, welches Material, ob Leim oder Kalkfarbe, benötigt wird.
Der erfahrene MALERMEISTER erkennt schon vorher, welchen Ton das Zimmer haben wird, wenn die Farbe getrocknet ist. Er weiß, welche Schablone vorzuschlagen ist, kennt sich aus mit den vielen tausend Finessen und Kleinigkeiten, die gerade bei der MALEREI wichtige Bedeutung haben. Durch einen unscheinbaren Handgriff kann er einer ganzen Wohnung einen gewissen Stil geben.
Wer einen MALER ruft, der weiß von vornherein, daß er die paar Mark, die er hierfür zu zahlen hat, nicht zu bedauern braucht, und wenn er nun einmal da ist, dann bleibt es ja nicht nur beim Decke~ und Wandanstreichen, sondern mit ein paar Pinselstrichen wird auch die alte, längst fällige Kommode wie neu. Die Küche wird wieder weiß über dem Herd, der Gartenzaun bekommt neue Farbe, die Fenster werden schnell gestrichen, kurzum die Erneuerung der ganzen Wohnung ist in wenigen Stunden vom MALERMEISTER vollbracht.
In unserer heutigen Handwerkerbeilage empfehlen sich erfahrene MALERMEISTER, die gern bereit sind, die Wünsche unserer Leser schnell und gewissenhaft zu erfüllen."

Maler_resize.jpg

Dass es bei der Vergabe von Aufträgen schon um die Jahrhundertwende nicht immer mit rechten Dingen zuging, beweisen die folgenden Auszüge aus einem
PROTOKOLL
der Stadtverordnetensitzungen vom Januar 1905:

Die erste Stadtverordneten-Sitzung fand am 12. Januar 1905 statt und dort...

"...berichtete eine Magistrats-Vorlage über Untersuchungen, welche infolge einer BESCHWERDE der Malermeister Flemming, Kuhnau und Schönert hier, stattgefunden haben.
Die Beschwerde rügt, daß bei Vergebung von Maler-Arbeiten nicht Unparteilichkeit obgewaltet habe und daß die in dem neuen Schulgebäude vor mehreren Jahren ausgeführten Maler-Arbeiten nicht kontraktgemäß ausgeführt seien.
Da die bisherigen Feststellungen den Behauptungen der Beschwerde nicht entsprachen und einzelne Sätze als beleidigend für die städtischen Körperschaften erachtet wurden, wurde aus der Versammlung Antrag auf Strafverfolgung gestellt und dieser schließlich genehmigt."

Der Malermeister Flemming schien hier wohl der "Rädelsführer" der massiven BESCHWERDE gewesen zu sein, was erstens daraus ersichtlich ist, dass seine nachfolgende EINGABE von den wohl "arg verschnupften" Ratsherren ohne viel Federlesens "abgeschmettert" wurde:

"...hatte eine EINGABE
des Herrn Malermeister Flemming betreffs der Uferbefestigung vor seinem neuen Hause am Hauptgraben dem Magistrat Anlaß zu ablehnendem Beschluß geboten und das Kollegium kam zu dem gleichen Resultat..."

...und zweitens musste er, nachdem man um Gnade gefleht hatte,
eine doppelt so hohe Geldstrafe zahlen als seine beiden Maler-Kollegen:

"In außerordentlicher Sitzung am 26.01.
lag eine EINGABE der Malermeister Herren Flemming, Kuhnau und Schönert
vor, in welcher die scharfen Ausdrücke der von ihnen erlassenen BESCHWERDE zurückgenommen, die Unabsichtlichkeit einer Beleidigung betont und um Zurücknahme des gestellten Strafantrags gebeten wurde.
Das Kollegium sowohl wie der Magistrat, welcher gleichzeitig Strafantrag gestellt hat, erklärten sich hierzu bereit, falls unter protokollarischer Zurücknahme der Beleidigung eine der städtischen Armenkasse zufließende Geldbuße von 100 Mk. für Herrn Flemming
und je 50 Mk. für die Herren Kunau und Schönert gezahlt würde."


Wie sagt doch so treffend der Volksmund ?
>Wer essen will, sollte den Koch nicht beleidigen.<
Deshalb:
>Rutsch lieber mit dem Fuß aus als mit der Zunge.<
;)


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