Also ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber ich kann nach den eher drögen Aufnahmen der Vorwoche mal wieder so richtige Ansichtskartenromatik
vertragen. Und deshalb praktiziere ich das einfach mal mit Produktionen, die um das Jahr 1908 von einem meiner favorisierten Ansichtskartenverlage auf den Markt
geworfen wurden.
Dabei handelt es sich konkret um den Magdeburger Verlag Reinicke & Rubin, der in der Hochzeit der Ansichtskarte massenhaft Produktionen auf den Markt
warf. Nicht nur von Senftenberg, sondern von überall. Die Produkte zeichnen sich durch eine sehr gute Qualität aus und ragen durch die Verwendung selten verwendeter
Ansichten aus der breiten Masse heraus. Zumindest gilt dies für den von mir betrachteten Aktionsradius. Da sämtliche Produktionen des Verlags durchnummeriert wurden - egal
welchen Ort sie gerade zeigen - muß ich leider zu dem Schluß kommen, daß mittlerweile alle Ansichtskarten mit Senftenberg-Bezug vorliegen. Wir verfügen aktuell über
7 Motive, die die Nummern 28069 bis 28075 lückenlos abdecken. Irgendwie habe ich wenig Hoffnung, daß da vielleicht noch eine 28068 oder 28076 mit Bezug zu meinem
Sammelgebiet existierte.

In aller Regel erschien von ein und demselben Motiv sowohl eine zwei- als auch eine mehrfarbige Variante. Dabei erhielten beide Versionen dieselbe Seriennummer.
Heute möchte ich in drei Fällen die jeweils "andere" Ausfertigung vorstellen. Da die Motive bekannt sind, ohne großen inhaltlichen Unterbau. Einfach nur mal so zur Vervollständigung
der digitalen Ablage...
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Das Landgericht Magdeburg hat am 5. April den Kaufmann Heinrich Rubin und die Witwe Katharine Reinicke, Inhaber der Firma Reinicke & Rubin,
von der Anklage des Vergehens gegen das Gesetz, betr. den Schutz der Photographien, freigesprochen. Der Kunsthändler Williams hat eine
Photographie des Denkmals auf dem Kyffhäuser für 1,50 M in den Handel gebracht, die durch Aufdruck der Jahreszahl gegen Nachbildung
geschützt ist. Die Angeklagten kauften eine solche Photographie und stellten danach 5000 Ansichtspostkarten her, die sie in den Handel
brachten. Das Landgericht hat sie, wie erwähnt, freigesprochen, und zwar unter Bezugnahme auf ein Urtheil des Reichsgerichts, wonach
derartige Postkarten, wenn sie überhaupt dem Zwecke einer Postkarte dienen können, als Werk der Industrie anzusehen sind, woraus folgt,
daß auf die an denselben angebrachten Abbildungen das Nachbildungsgesetz seine Anwendung findet.
Bezüglich dieser juristischen Entscheidung könnte man direkt einmal weitere Nachforschungen anstellen, da es ja in gewisser Weise
mein "Metier" - wenn auch nur periphär und zu früheren Zeiten - tangiert.

Über die nächsten Jahre gab es
mehrere Änderungen in der Führung des Unternehmens. Ein zwischenzeitliches Insolvenzverfahren im Jahr 1900 war scheinbar nur eine
kurze Episode. Durch einen Vergleich konnte der Konkurs abgewendet werden und spätesten 1901 ging es fröhlich weiter:
mit Emma Rubin, der Ehefrau von Heinrich, als frischgebackene Prokuristin der Firma.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts startete man unmittelbar in die bereits erwähnte "Hochzeit der Ansichtskarte" und der Verlag warf
große Mengen an Ansichtskarten auf den Markt.
Im Jahre 1910 wurde der Firmensitz von Magdeburg nach Dresden - und damit in den Geburtsort von Emma Rubin - verlegt.
Während des ersten Weltkriegs stellte der Verlag seine Tätigkeit offenbar ein. Ab 1920 begegnen wir der Firma unter dem Namen
"H. Rubin & Co., Dresden-Blasewitz" wieder. Und das auch in Form von Ansichtskarten aus Senftenberg. Nun aber qualitativ schlechter
als wir das vom Ursprungsverlag gewohnt waren. 1936 erlosch die Firma.
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