In der Zeichnung selbst wird die Räumlichkeit als Zechensaal (für 160 Sitzplätze) deklariert. Der Begriff "Verlese"
fällt an dieser Stelle nicht. Dafür an anderer in derselben Quelle:
Die Kontrolle der Anwesenheit der Arbeiter im Betriebe kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Auf kleinen und
kleinsten Werken stellt man zu Anfang der Schicht durch Verlesen fest, ob die Leute pünktlich zur Arbeit erscheinen und
am Schichtschluß, ob jemand vermißt wird. Auf größeren Werken wird die Kontrolle der Arbeitszeit gewöhnlich dadurch ausgeübt, daß die
Leute am Werkseingang zu Beginn der Schicht eine Blechmarke mit ihrer Nummer entnehmen und deise am Schluß der Arbeitszeit wieder
abgeben. Auch kommt die Kontrolle mittels Karten vor, die am Werkseingang durch einen selbsttätigen Kontrollapparat einen Zeitstempel
erhalten.
Eine ähnliche Passage fand ich auch in der "Betriebsordnung für die Senftenberger Kohlenwerke A.G. - Gruben Meurostolln und Elisabethglück,
Senftenberg II". Hier heißt es unter §5:
Die Arbeiter sind verpflichtet, sich bei Beginn der Arbeit anzumelden und nach Beendigung der Arbeit abzumelden. Die An- und Abmeldung
erfolgt entweder durch Verlesen, durch Marken oder ähnliche Kontrolleinrichtungen. Jeder Arbeiter hat die eingeführte Kontrolleinrichtung
zu benutzen.
Alles klar! Damit ergibt sich ein Bild. Verlesen wurden also die Namen der Arbeiter. Diese hatten daraufhin ihreseits ihre Anwesenheit
laut und vernehmlich zu bestätigen. Sowohl vor Antritt der Schicht, wie auch nach deren Beendigung. Ersteres um herauszufinden, ob die Mannschaft
auch vollzählig angetreten und nicht irgendwer "blau" machte. Letzteres um festzustellen, ob nicht während der Schicht jemand "abgängig" war.
Entweder durch unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsort oder aufgrund eines möglicherweise noch nicht einmal bemerkten Arbeitsunfalls.
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